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Elternberatung

Verpflichtende Elternberatung nach § 95 AußStrG bei einvernehmlicher Scheidung

Wenn Sie Eltern minderjähriger Kinder (unter 18 Jahren) sind und Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Beratung über die psychologischen Folgen einer Trennung/Scheidung für Kinder und Jugendliche in Anspruch zu nehmen und dies dem Gericht mittels Bestätigung nachzuweisen. Eine derartige Beratung darf nur eine in die Liste der anerkannten Elternberater:innen, wie auch ich es eine bin, einzeln oder gemeinsam mit Ihrem Partner durchführen, wobei zweiteres im Hinblick auf ein Weiterbestehen Ihrer Elternschaft auch nach der Trennung anzuraten ist.

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Ohne eine solche Beratung können Sie sich nicht scheiden lassen!

Ablauf der Elternberatung

In der Beratung geht es darum, Sie als Elternteil für die besondere Situation und Gefühlslage Ihres Kindes zu sensibilisieren und Sie darin zu unterstützen, die Elternschaft auch nach Scheidung der Ehe gemeinsam zu gestalten und zu verantworten. Daher werden Sie von mir zum einen über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse Ihrer minderjährigen Kinder im Allgemeinen informiert; zum anderen gehen wir aber auch auf Ihre ganz spezifische Trennungssituation und die zwischen Ihnen und Ihrem Noch-Ehepartner aktuell gelebte Gesprächskultur ein.

Wir fragen: Was braucht es konkret in Ihrem Fall, um nach Scheidung der Ehe weiter als Eltern gemeinsam für Ihre Kinder da sein zu können, auch wenn Sie als Paar zukünftig getrennte Wege gehen?

Als Paar getrennt, als Eltern verbunden.

Mir ist es ganz besonders wichtig, auf Ihre speziellen Fragen und Bedürfnisse einzugehen, denn Ihre Anliegen haben für mich als Beraterin immer oberste Priorität! Ich zeige Ihnen auf, wie Ihre Kinder die Scheidung erleben und welche Reaktionen altersabhängig auftreten können. Ich erkläre Ihnen gerne, was Ihre Kinder brauchen, um die Trennungssituation gut bewältigen zu können und gebe Ihnen Tipps und Ratschläge, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können. Ich gehe darauf ein, wie Sie den Familienalltag nach der Scheidung gestalten und zum Wohl Ihrer gemeinsamen Kinder weiter gemeinsam elterliche Verantwortung übernehmen, tragen und leben können.

Weitere Informationen:

Die Kosten einer Elternberatung nach § 95 AußStrG belaufen sich:

  •  im Einzelsetting auf € 60,

  • kommen Sie zu zweit auf € 90.

 

Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Justiz:

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Buchempfehlungen:

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  • Willems/Appeldoorn/Goyens, Als Paar getrennt - als Eltern zusammen, wie eine gemeinsame Erziehung nach der Trennung gelingt (2015), Patmos Verlag.

  • Jesper Juul, Geborgen und stark: Wie Eltern in Trennung Orientierung und Halt geben (2022), Kösel Verlag.

  • Largo/Czernin, Glückliche Scheidungskinder: Was Kinder nach der Trennung brauchen (2015), Piper Taschenbuch.

Vereinbaren Sie Ihren Termin. 

Auch kurzfristige Terminvergabe möglich. 

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