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4.

Kinderbeistand

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Dein geschützter Raum

Als Kinderbeiständin begleite ich Kinder und Jugendliche in strittigen Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren als eine Art Anwältin des/der Minderjährigen. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson, die psychosozial geschult und erfahren im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist, unterstütze ich Kinder in den stürmischen Zeiten eines Gerichtsverfahrens.  Ich biete ihnen einen geschützten Rahmen, in dem sie sich entlasten und ihre Sorgen, Ängste und Nöte mit mir als außenstehende, unbeteiligte Fachkraft teilen können und fungiere zudem als „Sprachrohr“, um die Wünsche des Kindes an das Gericht bzw. die Eltern heranzutragen. Denn jedes Kind ist berechtigt, vor Gericht frei seine Meinung zu äußern und sich zu diesem Zweck mit einem Kinderbeistand treffen zu dürfen.

 

Das zwischen mir und dem Kind bestehende Vertrauensverhältnis wird durch eine strenge Verschwiegenheitspflicht Dritten gegenüber abgesichert, denn als Kinderbeiständin bin ich ausschließlich parteiliche Vertreterin des Kindes. Unsere Gespräche bleiben so lange geheim, bis mir das Kind oder der Jugendliche die Einwilligung zur Weitergabe erteilt. Dies erfolgt in der Regel durch das Verlesen einer mit dem Kind gemeinsam verfassten und an das Gericht bzw. die Eltern gerichteten Botschaft.

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Weiters informiere ich das Kind über den Ablauf und den Gang des Verfahrens und begleite es bei Bedarf zu Terminen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familiengerichtshilfe zu Sachverständigen oder dem Gericht.

 

Idealerweise finden unsere gemeinsamen Treffen ein Mal wöchentlich für 1 Stunde statt.

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Wenn Sie selbst bzw. Ihr Kind von einem eskalierten Familienkonflikt betroffen sind und Sie deshalb Fragen der Obsorge bzw. des Umgangsrechtes mit ihrem (Ex-)Partner vor Gericht klären müssen, haben Sie die Möglichkeit, die Bestellung eines Kinderbeistandes anzuregen. Wenn ich vom Gericht für Ihren Fall bestellt werde, kontaktiere ich Sie für ein Eltern-Erstinformationsgespräch.

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Nähere Details zum Institut Kinderbeistand finden Sie hier:

1.
Hochstrittiger
Fall
2.
Bestellung Kinderbeistand
durch Gericht
3.
Eltern
Erstgespräch
4.
Kennenlernen
des Kindes


"Wir brauchen 4 Umarmungen pro Tag zum Überleben."
"Wir brauchen 8 Umarmungen pro Tag zum Leben."
"Wir brauchen 12 Umarmungen pro Tag zum Wachsen."
                (Virgina Satir)

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